Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung

Sprachlicher Hinweis

Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die innerhalb der Geschäftsräume des Studios abgeschlossen werden und bei denen sie wirksam einbezogen wurden. Sie gelten nicht für Verträge, bei denen das Studio den Vertragsabschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet, wie beispielsweise den Vertragsabschluss über das Internet oder eine App.

24/7 Öffnung

In einigen Studios bieten wir die Trainingsmöglichkeit außerhalb der betreuten Zeiten (24/7) an. Wir weisen darauf hin, dass dieses Angebot kostenfrei als zusätzliche Option gebucht werden kann und kein integrativer Bestandteil im Rahmen eines Sonderkündigungsrechts bei Aufhebung dieser Trainingsmöglichkeit ist. Sollte der Buena Vista Fitnessclub diese zusätzlichen Zeiten nicht mehr anbieten, so besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Voraussetzung für die Teilnahme an den erweiterten Öffnungszeiten ist die Unterzeichnung einer Zusatzvereinbarung. Dieser Zusatzvereinbarung ist unbedingt Folge zu leisten. Verstöße gegen diese Zusatzvereinbarung ziehen unter Umständen eine Sperre der erweiterten Öffnungszeiten mit sich. Diese Sperre berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Bei Hereinbringen von fremden Personen in der personallosen Zeit berechnen wir pro Person und Fall eine Gebühr von 40,– Euro (Tageskarte zzgl. Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühr). Es erfolgt ebenso unverzüglich eine 24/7-Sperre.

Fälligkeiten/Verzug

Das einmalig zu zahlende Startpaket sowie die Kosten der Chipkarte werden bei Abschluss des Vertrages fällig.

Die Kosten für die regelmässige Trainingsplananpassung ist erstmals nach Ablauf von 4 Monaten an dem Tag des Monats fällig, welcher zahlenmäßig dem Kalendertag des vereinbarten Vertragsbeginns entspricht, sowie in der Folgezeit jeweils nach Ablauf von 6 weiteren Monaten jeweils an dem Kalendertag, der zahlenmäßig dem Kalendertag des vereinbarten Vertragsbeginns entspricht.

Der auf der Vorderseite angegebene wöchentliche Gesamtbetrag wird jeweils 14-tägig Montags zur Zahlung fällig. Fällt der Fälligkeitstag auf einen Feiertag, so wird der Einzug am darauffolgenden Werktag ausgeführt. Gerät der Kunde im Rahmen der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit schuldhaft mit mehr als 12 Wochenbeiträgen in Verzug, so werden sämtliche vertraglich vereinbarten Entgelte bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig. Für jede Rücklastschrift wird eine Kostenpauschale von 7,00 Euro berechnet, für jede Mahnung berechnen wir 2,50 Euro. Bei Überweisung gilt der Zahlungsbetrag zzgl. 10% Aufwandspauschale.

Erhöht sich der Mehrwertsteuersatz, so erhöht sich der Betrag entsprechend. Der Buena Vista Fitnessclub behält sich jeweils zum 01. Januar eines Jahres eine Beitragsanpassung von max. 0,29 EUR/Woche vor.

Leistungsbeschreibung

Das Startpaket umfasst eine Körperstatusfeststellung sowie eine darauf gestützte Erstellung eines auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Trainingsplans und die anschließende Einweisung in die Trainingsgeräte. Ferner ist eine Einweisung in das Trainingssystem EGYM inkl. HUB-Zentrale in dem Startpaket enthalten.

Die Chipkarte wird zum angegebenen Preis käuflich vom Kunden erworben und wird nach Vertragsabschluss mit den Kundendaten programmiert und dem Kunden zur weiteren Nutzung übergeben. Die Chipkarte steht nicht lediglich für den Eintritt in das Studio zur Verfügung, vielmehr sind hiermit Zusatzleistungen verbunden: mit der Karte ist der Eintritt ausserhalb der regulären Öffnungszeiten möglich (Zusatzleistung), es können wahlweise heisse und kalte Getränke sowie Shakes und Riegel erworben werden. In einigen Studios ist die Möglichkeit gegeben, das Solarium mit der Karte zu nutzen. Ferner kann die Karte optional genutzt werden, um in anderen Buena Vista Fitnessclubs zu trainieren. Die optional nutzbaren EGYM-Geräte können mit der Chip-Karte genutzt werden. Ebenfalls ist das optional zubuchbare EGYM+ System (Wochenpreis: 2,99 EUR) mit der Chipkarte nutzbar. Letztlich dient die Chipkarte dem optionalen Zugang zum Functional Outdoorpark (Detmold).

Die Kosten für die regelmässige Trainingsplananpassung dienen der Zurverfügungstellung des Personals für Trainingsfragen während der Vertragslaufzeit. Ferner erhält der Kunde die Möglichkeit, sich jeweils nach Ablauf von 6 Monaten einen neuen Trainingsplan erstellen zu lassen und sich anschließend bei der Umsetzung des umgestellten Trainingsplans für mindestens 30 Minuten von einem Trainer hinsichtlich der Änderungen neu einweisen und beraten zu lassen. Insbesondere handelt es sich hierbei um eine Trainingsfortschrittsanalyse mit entsprechender Trainingsplananpassungsmöglichkeit. Es besteht zudem die Möglichkeit, Online-Kurse, die ausschließlich Mitgliedern zur Verfügung stehen, abzurufen. Zudem ist die Flexibilitätsmessung sowie die Körperanalyse nach Bedarf hierin enthalten. Das Mitglied hat die Möglichkeit, diese Funktion jederzeit an der HUB-Zentrale zu nutzen.

Die Auswahl der nachfolgenden Leistungsbestandteile – soweit vom Kunden gewählt und gebucht – umfasst:

-Basislaufzeit (berechtigt zur Mitbenutzung sämtlicher Trainingsgeräte und Kurse (exkl. Reha Kurse und Spezialkurse)

-Auswahl Getränkeflat (berechtigt zum Verzehr von Wasser- und Mineralgetränken). Die Weitergabe dieser Getränke an Dritte ist nicht gestattet.

-Sauna-Nutzung der Sauna zu den angegeben Sauna-Öffnungszeiten (teilnehmende Studios)

-Massageliege-Nutzung der Massageliege (teilnehmende Studios)

-Galileo Vibration – Nutzung der Galileo Vibrationsplatte (teilnehmende Studios)

Mitgliederverwaltung/ Streitschlichtungsverfahren / Gewährleistung

Die Mitgliederverwaltung des Studios ist telefonisch erreichbar. Das Studio nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir dennoch auf eine für den Kunden zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 / 795 79 40, Fax 07851 / 795 79 41, www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Haftung

Wir schließen jede Haftung für Ihre Schäden und für Schäden des von Ihnen benannten Nutzers oder von Ihnen mitgebrachter Besucher einschließlich des Verlustes von Wertgegenständen aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Buena Vista Fitnessclubs beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens des Buena Vista Fitnessclubs beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen.

Nutzung des Outdoorparks und deren Haftung

Wir weisen darauf hin, dass die Nutzung des Outdoorparks auf eigene Gefahr erfolgt. Das Training im Outdoorpark erfolgt ohne besondere Betreuung. Es wird jegliche Haftung für Ihre Schäden ausgeschlossen. Der Outdoorpark wird videoüberwacht. Dies geschieht aus Gründen der Sicherheit (tagsüber) und Überwachung vor Diebstahl und Vandalismus (nachts).

Datenschutz

Der Buena Vista Fitnessclub erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die sie unmittelbar von Ihnen oder über die Nutzung der Einrichtungen wie auch unserer Internetseiten erhält. Die Buena Vista Fitnessclub nutzt diese Informationen über Sie oder den von Ihnen benannten Nutzer des Vertrages, um die Kundenbeziehung mit Ihnen oder dem Nutzer zu gestalten, interne Auswertungen vorzunehmen und auch andere eigene Produkte und Services vom Buena Vista Fitnessclub oder den Partnern anzubieten. Zugang zu den gespeicherten Daten haben nur der Buena Vista Fitnessclub und mit der Vertragsdurchführung beauftragte Unternehmen. Eine hierüber hinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht statt.

Hausordnung

  • Die Trainingsfläche darf nur mit sauberen, separat mitgebrachen Sportschuhen betreten werden.
  • Ein sauberes Handtuch ist unbedingt mitzubringen.
  • Im Zuge der Gemeinschaft sind auf folgende Punkte zu achten:
    – Während der Übungen wird auf Stöhnen, lautes Atmen oder Pusten verzichtet (auch hohe Gewichte lassen sich ohne Geräusche bewegen)
    – Auf Eigenhygiene ist zu achten: ein frisches Sport-Shirt zu Beginn ist Pflicht, auf Schweiß-Geruch bereits vor dem Training ist zu verzichten. Bitte bei Bedarf vorher entsprechend Körperpflege betreiben.
  • Alle Hanteln und Gewichtsscheiben sind der Größe nach geordnet an ihren Platz zurückzulegen.
  • Geräte und Equipment sind pfleglich zu behandeln. Es ist verboten, Hanteln, Gewichte, Hantelstangen etc. zu werfen, fallen zu lassen oder unnötig „knallen“ zu lassen, um Schäden zu vermeiden.
  • Mitgebrachte Getränke dürfen auf der Trainingsfläche und im Kursraum konsumiert werden. Allerdings ist es untersagt, zerbrechliche oder nicht verschlossene Gläser oder Flaschen mitzuführen. Bitte nutzt spezielle verschließbare Sport-Trinkflaschen.
  • Das Rauchen ist im gesamten Trainingsbereich nicht gestattet.
  • Alkohol und jegliche verbotene Substanzen (Drogen, Anabolika etc.) dürfen nicht im Studio konsumiert werden.
  • Das Training unter Alkoholeinfluss ist untersagt.
  • Kinder dürfen nicht auf die Trainingsfläche.
  • Den Anweisungen der Mitarbeiter/Innen ist Folge zu leisten.

Bitte beachten Sie die gesonderten Regelungen für das „24/7“-Training (Training ausserhalb der betreuten Zeiten).

Bei Nichtbeachtung der Hausordnung kann gegen das Mitglied Hausverbot verhängt sowie der Mitgliedsvertrag seitens des Buena Vista Fitnessclub mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.