Wichtige Mitteilung zur neuen Corona-Schutzverordnung

Wichtige Mitteilung
Liebe Mitglieder,
kurz vor Weihnachten erschien die neue Corona-Schutzverordnung und plötzlich ist in NRW trotz sinkender Inzidenzen und Hospitalisierungsraten von „2G+“ die Rede.
 
Wir haben uns gestern noch intensiv – auch mit unserem Fachanwalt – beraten und wir sehen das anders. Problematisch ist, das die Landesregierung zu Weihnachten etwas unkommentiert ändert und weder die Mitarbeiter von der Corona-Hotline in Düsseldorf sind informiert noch ist es möglich, zwischen den Feiertagen beim Ordnungsamt jemand zu erreichen.
 
Im Buena Vista Fitnessclub bleibt aus diesem Grund zunächst alles wie gehabt: 2G ohne zusätzliche Testung und Testung für die Schülerinnen und Schüler.
 
Unsere Begründung:
§4 der Corona-Schutzverordnung regelt die Zugangsbeschränkungen. Abs. 2 regelt die Angebote und Tätigkeiten, die von immunisierten Personen in Anspruch genommen werden dürfen. Punkt 10 in Abs. 2 besagt folgendes: Sport und Freizeiteinrichtungen in Innenräumen und im Freien.
Diese Verordnung ist für uns entscheidend und nicht das, was in den sozialen Medien, Zeitungen oder sonst irgendwo plakativ gedruckt ist.
Parallel dazu werden wir natürlich so schnell es geht, jemand beim Ordnungsamt versuchen zu erreichen, um da noch mehr Klarheit zu bekommen.
 
Somit ist das Training für Euch bis auf weiteres unverändert möglich. Wir informieren Euch unverzüglich über Änderungen. Hierzu wäre es hilfreich, wenn Ihr Euch die kostenlose MySports App runterladet (wenn noch nicht geschehen) und Euch mit dem Buena Vista Fitnessclub verknüpft. Dann bekommt Ihr die Änderung (und weitere wichtige Meldungen, z. B. zu 24/7) unmittelbar als Push-Nachricht.
 
Euer Team vom Buena Vista Fitnessclub